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10. Sonstige Handlungen aus Gewissensgründen
10.1 Literatur
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Karl-Hermann Kästner
Das tierschutzrechtliche Verbot des Schächtens aus der Sicht des Bundesverfassungsgerichts
JZ 2002, 491
Die Entscheidung des BVerfG vom 15.1.2002 verkehrt das gesetzgeberische Ziel ins Gegenteil. Das Schächten ist nicht mehr, wie das Gesetz es will, die streng begrenzte Ausnahme, sondern die Regel. Damit hat das Gericht die Grenzen der zulässigen verfassungskonformen Auslegung überschritten. Es wäre besser gewesen, § 4a TierSchG (Verbot des Schächtens) für verfassungswidrig und nichtig zu erklären.[pt]